Private Krankenzusatzversicherung: Woran Sie eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen

Private Krankenzusatzversicherung: Woran Sie eine gute Zahnzusatzversicherung erkennen

Möchten Sie bei ihrem Zahnarzt mehr als die Regelversorgung bekommen, müssen Sie dafür zumindest teilweise selbst bezahlen. Für ein Loch im Zahn, der eine Füllung benötigt, übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel lediglich eine Amalgamfüllung. Doch diese Art der Füllung lehnen viele Menschen mittlerweile ab. Zwar ist Amalgam sehr haltbar, aber eben auch umstritten wegen der gesundheitlichen Auswirkungen des enthaltenen Quecksilbers. Häufig wird daher auf eine Keramikfüllung gesetzt. Und hier kommen schnell Zuzahlungen zwischen 50 und 100 Euro zustande.

Wesentlich teurer wird es bei einer Krone, einer Brücke oder einem Implantat. Immer mehr Menschen schließen wegen dieser hohen Kosten eine Zahnzusatzversicherung ab. Allerdings ist das Angebot hinsichtlich Leistungen und Preis groß. Grundsätzlich gilt, dass es auf die individuellen Bedürfnisse ankommt. Außerdem gilt auch bei Zahnzusatzversicherungen: Qualität hat ihren Preis. Leistungsstärkere Tarife sind daher entsprechend teurer. Um hier genau informiert zu sein, sollten Sie sich sehr genau die Bedingungen anschauen und/oder sich von einem Experten beraten lassen.

Besonders wichtig: Die Höhe der Erstattung

Einer der wichtigsten Punkte im Leistungsspektrum bezieht sich darauf, wie hoch die Erstattung ist. Zu den besseren Tarifen gehören diejenigen, die mindestens 80 Prozent (bis zu 100 Prozent) erstatten. Der Nachteil bei diesen Angeboten ist, dass sie natürlich teurer sind als andere Angebote.

Der angegebene Erstattungsbetrag sollte sich im Übrigen immer auf den privaten Anteil einer Zahnarztrechnung beziehen. Denn die Krankenkasse übernimmt immer den Teil der Kosten, der für die Regelversorgung anfallen würde. Außerdem sollte es keinen jährlichen Höchstsatz und möglichst keine Zahnstaffel geben. Diese würden eine Erstattung in den ersten Jahren des Vertrages ebenfalls auf jährliche Höchstsummen begrenzen.

Begonnene Behandlungen ausgeschlossen oder noch versicherbar

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung der Zahnärzte, hier sollte mindestens der 3,5-fache Satz vereinbart werden. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen und oft gibt es Wartezeiten beim Bezug einer Leistung von mehreren Monaten. Manche Versicherer bieten allerdings Produkte ohne Wartezeit an und andere Tarife versichern sogar bereits begonnene Behandlungen. Hier sind die Beiträge entsprechend höher.

In manchen Versicherungsangeboten ist die Anzahl der Implantate zum Beispiel auf acht begrenzt. Andere wiederum sehen hier keine Höchstzahl vor. Zudem verzichten in guten Tarifen die Versicherer auf ihr ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre.

Umfangreiche Leistungen, höhere Beiträge

Die für den Versicherten vorteilhaftesten Leistungen gehen immer mit den höchsten Beiträgen einher. Daher sollten Sie als Interessent einer Zahnzusatzversicherung abwägen, wie viel Sie selbst für eine Zahnarztbehandlung zahlen können und wie hoch die Leistung einer Versicherung sein sollte. Nicht unbedingt ausschlaggebend, aber gleichwohl wichtig, ist ein guter Kundenservice. Bei Fragen und Problemen steht Ihnen im besten Fall eine kompetente Betreuung zur Seite.

Tipp: Mit einem gut geführten Bonusheft, also wenigstens jährlichen Kontrolluntersuchungen, lässt sich der Zuschuss durch die Krankenkasse erhöhen. Es lohnt sich also in jedem Fall, mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt zu gehen.

Checkliste:

>> Leistungsumfang der Behandlungen
>> Höhe der Kostenerstattung
>> Wartezeiten
>> Beitragshöhe
>> Versicherungsbedingungen
>> Kundenservice


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